Anlagenbegehung
Der Vorstand des Vereins ist über den Kleingartenverband angehalten, regelmäßig auf die vertragsgemäße Einhaltung der Gartenordnung zu achten.
In diesem Jahr wird besonders auf die kleingärtnerische Nutzung und eventuelle Pflegrückstände geachtet. Dazu dürfen die Parzellen auch betreten werden.
Die Anlagenbegehung findet im Zeitraum von 1. bis 15. Juni 2024 statt.
Sollte es zu Beanstandungen kommen, wird im Anschluss Kontakt mit den betreffenden Pächtern aufgenommen.