Mitgliederdaten

Über aktuelle Informationen zu Vorgängen und Maßnahmen in unserem Verein möchten wir euch vorrangig per E-Mail informieren. Pächter, deren Mailadresse uns noch nicht bekannt ist, bitten wir um Vervollständigung ihrer Daten. Der Datenschutz nach der Datenschutz-GV wird dabei eingehalten. Wichtige Informationen werden weiterhin in den Schaukästen zu lesen sein.

Fällungs- und Schnittmaßnahmen

Aufgrund des Artenschutzes gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG ist nur zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar erlaubt, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie Röhrichte stark zurück zu schneiden, auf Stock zu setzen oder zu entfernen.

Bauliche Anlagen

Die meisten baulichen Vorhaben in den Gärten bedürfen wegen der gesetzlichen Grundlagen des Bundeskleingartengesetzes einer Genehmigung durch den Kleingartenverband München e.V. sowie der Landeshauptstadt München. Bitte beantragt Genehmigungen rechtzeitig und vor Beginn des Bauvorhabens. Sollten Unsicherheiten bestehen, ob ein Vorhaben genehmigungspflichtig ist, wendet euch bitte an die Vorstandschaft.

Grundsätzlich gilt: Alle Änderungen sind genehmigungspflichtig.

In den Anträgen sind z.T. Details für die jeweilige Maßnahme geregelt.

  • Gartenhaus
  • Erweiterung Gartenhaus
  • Dacheindeckung des Gartenhauses
  • Unterbauung Trauffläche (Errichtung oder Übernahme)
  • Vordachverlängerung
  • Gerätehaus (nur möglich, wenn kein Gartenhaus vorhanden ist)
  • Gerätekiste
  • Gewächshaus (Errichtung oder Übernahme)
  • Hochbeet (Errichtung oder Übernahme)
  • Maschendrahtzaun 80 cm (Errichtung oder Übernahme zur Nachbarparzelle)
  • Pergola (Errichtung oder Übernahme)
  • Rankgerüst (Errichtung oder Übernahme)
  • Solaranlage (Errichtung oder Übernahme)
  • Teich (Errichtung oder Übernahme)
  • Tomatenhaus (Errichtung oder Übernahme)
  • Wassertank (Errichtung oder Übernahme)
  • Windschutz
  • Zaun (Haupt-/Stichweg) (Errichtung oder Übernahme)
  • Imkerei, Tierhaltung von Bienen
  • Anbauten an der Gartenlaube
  • Holzlegen
  • Mauern
  • Unterstelldächer
  • Sonnensegel
  • Fest gemauerte Feuer- und Grillstätten
  • Plastikdächer- und Plastikvordächer
  • Freisitzverkleidungen (außer Planen als Winterschutz)
  • Ortsfeste Schwimm- und Planschbecken (transportables Kinderplanschdecken bis 2 m² erlaubt)
  • Partyzelte (kurzzeitig erlaubt)
  • Trampolin über 1,4 m

Keine gesonderte Genehmigung für

  • einen einfachen Sandkasten
  • Kinderplanschbecken aus Kunststoff bis zu einer Fläche von 2 m²

Formloser Antrag mit genauen Maßen und dem Standort muss vor dem Aufbau gestellt werden und ist notwendig für

  • Schaukeln, Rutschen, Kinderspielhäuser usw.

Für Kinderspielhäuser gelten folgende Höchstmaße:

  • Firsthöhe: 1,54 m
  • Traufhöhe: 1,00 m
  • Fläche: 2,00 m²

Bitte das Einzeichnen der Grenzabstände nicht vergessen und den Antrag an den Vorstand weiterleiten.

Kleingärtnerische Nutzung

In „Allgemeine Pachtbestimmung und Gartenordnung“ (siehe oben) wird die kleingärtnerische Nutzung festgelegt. Was dies genau bedeutet, kann in einem Beitrag von „Kraut & Rüben“ nachgelesen werden.

Unsere Satzung

Die Satzung des Kleingartenvereins NO 18 an der Eggenfeldener Straße e.V. regelt unter anderem den Zweck des Vereins, die Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder u.v.m.

Pachtbestimmungen und Gartenordnung

Die Allgemeinen Pachtbestimmungen und Gartenordnung des Kleingartenverbandes München e.V. regeln z.B. die Bewirtschaftung, den Umweltschutz, Verhaltensregeln oder auch bauliche Anlagen.

Vereinsheim

Unser Vereinsheim ist die öffentliche Gaststätte „Bernds Bienenstock“

Stadeweg 8
81929 München
Ruhetage: Dienstag und Mittwoch
Wirt: Bernd Jung