Aufnahmestopp

Die Anzahl der Bewerber und Fördermitglieder mit Gartenwunsch ist erheblich gestiegen. Da wir derzeit keine Gärten vergeben können, ist die Wartezeit auf einen Garten in unserer Anlage NO18 nicht vorhersehbar. Sobald die Zahl der Fördermitglieder gesunken ist, werden wir den Aufnahmestopp wieder aufheben.

Gartenhaus 1

Wenn Sie einen Gartenwunsch haben, werden Sie zunächst Fördermitglied („Warteliste“).

Wir wünschen uns eine bunte und vielfältige Gartengemeinschaft. Bewerbungen sind deshalb unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft etc. willkommen. Kleingärten sind eine große Freude, machen aber auch Arbeit. Was auf Sie zukommen würde, wenn Sie einen Garten bekämen, ist unter „Entscheidungshilfe“ dargestellt. Bitte informieren Sie sich dort, bevor Sie uns eine Bewerbung schreiben.

Wenn ein Garten frei wird, wird dieser dem Fördermitglied, das am längsten auf der Liste steht, angeboten. Ist dieses bereit, den Garten zu übernehmen, wird es auch ordentliches Mitglied des Kleingartenvereins.

Bewerbungen

Wenn Sie innerhalb Münchens wohnen, dann können Sie sich nur für eine Kleingartenanlage (des Kleingartenverbands München e.V.) bewerben. Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Kleingartenanlagen sind nicht möglich und fallen auf. Das hat zur Folge, dass sie zukünftig gar keinen Garten bekommen werden.

Wenn Sie sich bewerben wollen, schicken Sie uns bitte eine E-Mail oder einen Brief. Geben Sie dabei bitte Ihren Namen, Vornamen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse an. Darüber hinaus würden wir uns über eine kurze Darstellung ihres Hintergrunds freuen, zum Beispiel

Wenn Sie bis 30. April des Folgejahres nichts von uns gehört haben, konnten wir Sie leider nicht in die Warteliste aufnehmen. Ihre Bewerbung verfällt damit. Denn dem Verein steht es frei, wie er über eine Bewerbung beschließt. Begründen muss er seine Entscheidung nicht. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen angesichts der Vielzahl an Bewerbungen keine schriftliche Absage schicken können. Bewerber, die nicht zum Zug gekommen sind, können sich allerdings im Folgejahr erneut bewerben. Wenn Sie allerdings in die Fördermitgliedsliste aufgenommen werden, sind Sie vorerst nicht Mitglied des Kleingartenvereins. Sie sind dann auf einer Warteliste für einen Garten. Der Fördermitgliedsbeitrag beträgt derzeit 40 EUR pro Jahr. Mit Zuteilung eines Gartens werden Sie dann reguläres Mitglied des Vereins mit allen Rechten und Pflichten.

Entscheidungshilfe

Die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig überlegt sein, prägt sie doch das künftige Leben der ganzen Familie. Bevor Sie sich für einen Garten entscheiden, sollten Sie sich deshalb einige Fragen stellen:

  • Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
  • Habe ich Freude an der Natur?
  • Will ich eigene Erträge aus dem Garten?
  • Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
  • Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
  • Kann ich mich in einen Verein aktiv integrieren?
  • Welche Fähigkeiten kann ich im Verein einbringen?
  • Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben und auch im Vorstand teilzunehmen?

Damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, wenn Sie einen Garten erhalten, haben wir nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengestellt:

Der Kleingarten soll zum vorwiegenden Teil naturnah, gärtnerisch bewirtschaftet werden und ist kein reiner Erholungs- und Freizeitort. Für die Bewirtschaftung der Kleingärten gibt es deshalb feste Vorschriften und Regeln, die eingehalten werden müssen und durch den Vorstand auch regelmäßig geprüft werden. Mindestens ein Drittel der gesamten Gartenparzelle muss zum Anbau von Gartenerzeugnissen (Obst und Gemüse) für den Eigenbedarf genutzt werden. Die Restfläche kann für das Gartenhaus und als Erholungsfläche mit Nutzpflanzen und Rasen ausgestattet werden. Näheres dazu finden sie auf der Homepage des Kleingartenverbandes München unter dem Stichwort „Gartenordnung“.

Die Gärten haben einen Wasseranschluss und in der Regel auch eine Gartenlaube. Es gibt aber weder einen Strom- noch einen Abwasseranschluss. Die Gartenhütten können jedoch nach Genehmigung mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Dauerhaftes Wohnen ist nach der Gartenordnung in den Hütten nicht erlaubt, ab und zu in der Laube zu übernachten ist jedoch kein Problem.

Für die Bewirtschaftung eines Kleingartens braucht es Interesse an der Gartenarbeit und Liebe zur Natur. Sonstige Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Ein „grüner Daumen“ kann nicht schaden, ist aber keine Voraussetzung. Die Erfahrungen kommen im Laufe der Jahre automatisch und ein Gartennachbar, den man fragen kann, findet sich auch immer.

Den Zeitaufwand für die Bewirtschaftung eines Kleingartens sollte man auf keinen Fall unterschätzen. Von April bis Oktober sollten Sie mindestens 10 Stunden in der Woche Zeit haben, um den Garten zu pflegen, Obst und Gemüse zu ernten und zu verarbeiten, zu jäten etc. Vor allem in trockenen Sommern ist es unerlässlich, täglich zum Gießen in den Garten zu kommen.

Unser Kleingarten ist bewusst eine offene Anlage ohne hohe Hecken und Zäune zwischen den Gärten. Daraus ergibt sich automatisch ein enges Miteinander der Gartennachbarn. Gegenseitige Rücksichtnahme ist dabei unerlässlich, damit jeder seinen Garten genießen kann. Was das konkret heißt, kann der Gartenordnung des Kleingartenverbands München e.V. entnommen werden.

Wir sind ein selbstverwalteter Verein. Dies bedeutet, dass wir alle anstehenden Arbeiten selbst erledigen müssen und dabei alle zusammenhelfen müssen. Mehrmals im Jahr werden auf den Allgemeinflächen (Parkplatz, Wege, Vereinsheim etc.) Pflegearbeiten durchgeführt, an denen alle Gartler und Gartlerinnen teilnehmen müssen. Darüber hinaus gibt es immer wieder Gemeinschaftsarbeiten, bei denen jede Hilfe benötigt wird. Auch der Vorstand und die Gartenfachberater setzen sich ausschließlich aus Mitgliedern des Vereins zusammen.

Sobald Sie als Fördermitglied aufgenommen werden, müssen Sie einen Fördermitgliedsbeitrag bezahlen. Dieser beträgt derzeit 40 EUR pro Jahr.

Bei Gartenübernahme:

Bei der Gartenübernahme müssen Sie vom Vorbesitzer die werthaltigen Bestandteile einer Pachtzelle (Gebäude, Wege, Gehölze etc.) ablösen. Der Wert hierfür wird von einem amtlichen Schätzer ermittelt. Die Kosten können je nach Alter und Ausstattung (insbesondere des Gartenhauses) zwischen 1.000 und deutlich über 10.000 EUR liegen. Wenn Sie den Garten wieder abgeben, wird der Wert des Gartens wieder geschätzt und Sie erhalten den dann geschätzten Betrag bezahlt. Neben der Ablöse fallen bei der Gartenübernahme noch ca. 200 EUR Gebühren an.

Ab Gartenübernahme:

Für die Pacht müssen sie mit jährlichen Kosten zwischen 300 EUR bis 600 EUR rechnen.

Lageplan

Kleingartenanlage NO18