Anlagenbegehung 2026
Über den Kleingartenverband sind wir dazu angehalten, regelmäßig die vertragsgemäße Einhaltung des Bundeskleingartengesetzes zu überprüfen und auf die Einhaltung der Gartenordnung zu achten.
Auch in diesem Jahr werden wir besonders darauf achten, dass die kleingärtnerische-Nutzung den Bestimmungen entspricht und ob eventuelle Pflegerückstände erkennbar sind. Hierzu werden wir Parzellen, die von außen schlecht einsehbar sind, mit Ihrem Einverständnis betreten.
Zur kleingärtnerischen Nutzung gehört der Anbau, die Pflege und die Ernte (von Gemüse und Obst). Auf alle diese Themen werden wir auch nach der Begehung immer mal wieder einen Blick von außen werfen.
Die Anlagenbegehung wird in diesem Jahr voraussichtlich an den folgenden Tagen erfolgen:
Garten 02 – 26 29.05.2026
Garten 27 – 54 30.05.2026
Garten 55 – 81 31.05.2026
Einzelne Termine können wir dabei nicht anbieten. Sollte es Beanstandungen geben, werden wir die betroffenen Pächter darüber schriftlich informieren. Gerne können wir gemeinsam Maßnahmen für eine Verbesserung überlegen. Hierzu werden wir individuell Termine anbieten. Auf Anfrage sind dann Bauanträge oder Aufstellgenehmigungen vorzulegen.
Der Vorstand



