Published On: 15. Mai 2023

Anlagenbegehung

Die Anlagenbegehung hat zwischen dem 5. und 13. Mai stattgefunden.

Wir konnten uns über viele gute gepflegte Gärten freuen. Leider mussten wir bei einigen Gärten jedoch auch Verstöße gegen die „Allgemeinen Pachtbestimmungen und Gartenordnung“ des Kleingartenverbandes München e.V. feststellen. Auf die betroffenen Pächter kommen wir in Kürze zu.

Zu den Kinderspielgeräten:

Ein einfacher Sandkasten oder ein Kinderplanschbecken aus Kunststoff bis zu einer Flächer von 2 qm benötigt keine gesonderte Genehmigung.

Handelt es sich aber um Schaukeln, Rutschen, Kinderspielhäuser usw., muss vorher einformloser Antrag mit genauen Maßen und dem geplanten Standort (Grenzabstände einzeichnen) über den Vorstand an den Verband eingereicht werden. Für Kinderspielhäuser gelten folgende Höchstmaße: Firsthöhe: 1,54 Meter / Traufhöhe; 1,00 Meter / Fläche 2,00 qm.

Wir bitten euch, diese Vorgaben des Verbandes zu beachten und umzusetzen.