Published On: 4. April 2024

Kein Anbau von Cannabis in unseren Kleingärten

Der private Anbau von Cannabis im Bereich von Kleingartenanlagen ist auch nach Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes grundsätzlich nicht erlaubt! Der Anbau der vielzitierten drei Pflanzen ist lediglich im Bereich der Wohnung bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts erlaubt. Dies umfasst in aller Regel nicht den Kleingarten.

Der Bundesverband der Kleingärtner Deutschlands hat mit einem Schreiben alle Landesverbände informiert.

In Abstimmung mit der Stadt München, dem Eigentümer der Grundstücke, und dem Kleingartenverband München, dem Generalverpächter, ist der Anbau von Cannabis auf den gepachteten Parzellen verboten.